Gesundheitsdienstleistungen für Touristen


Aufgrund der Vertragspflicht gegenüber der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO)
erbringen die Gesundheitseinrichtungen der Region Dienstleistungen für inländische und
ausländische Touristen, die sich auf dem Gebiet der Region Istrien aufhalten. Bei Bedarf an
einer unaufschiebbaren medizinischen Versorgung haben Touristen Anspruch auf
Gesundheitsschutz unter gleichen Bedingungen wie die kroatischen Versicherungsnehmer,
wenn sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen. Einheimische
Touristen haben Anspruch auf Gesundheitsschutz aufgrund einer gültigen
HZZO Krankenversicherungskarte. Nachfolgend im Text finden Sie Informationen über die
Bedingungen und darüber, wie der Gesundheitsschutz für Touristen in Anspruch genommen
werden kann

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Broschüre mit allen Informationen

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